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European Accessibility Act: Was Sie auf Ihrer Website tun müssen

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Wenn Ihr Unternehmen betroffen ist mehr als 10 Mitarbeiter oder hat Jahresumsatz oder Bilanzsumme von mehr als 2.000.000 €, dann bis Juni 2025 Sie müssen die Anforderungen erfüllt haben von Europäisches Zugänglichkeitsgesetz (EAA).

Was ist der Europäische Zugänglichkeitsgesetz (EAA)?;

Hierbei handelt es sich um eine Richtlinie der Europäischen Union, die Mindestanforderungen an die Zugänglichkeit von Produkten und Dienstleistungen festlegt, mit dem Ziel, sicherzustellen, dass alle Bürger, unabhängig von einer Behinderung, gleichberechtigten Zugang zu digitalen Plattformen und Diensten haben.

Das EAA erlaubt es den Mitgliedstaaten, strengere Kriterien festzulegen. In Griechenland betrifft die Einhaltungspflicht … kleine bis mittlere Unternehmen (KMU), die die oben genannten Personal- und Umsatzgrenzen einhalten.

Was Sie bis Juni 2025 tun müssen

Um die EAA-Vorschriften einzuhalten, sind folgende grundlegende Schritte erforderlich:

Barrierefreiheitsprüfung

Nutzen Sie Tools wie WELLE oder Google Leuchtturm um bestehende Barrierefreiheitsprobleme auf Ihrer Website zu identifizieren.

Spezifikationen für Design und Entwicklung

Wenden Sie die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1, Stufe AA, um Folgendes sicherzustellen:

Inhalte & Multimedia

Interaktive Elemente (Formulare, Schaltflächen, Links)

Kompatibilität mit Assistenztechnologien

Testen Sie Ihre Website mit Bildschirmleseprogrammen wie NVDA, JAWS oder VoiceOver.
Gewährleisten Sie die Funktionalität mit anderen Technologien wie z. B. Braille-Geräte und Vergrößerungssoftware.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Veröffentlichen Sie eine Erklärung zur Barrierefreiheit, was Folgendes beinhalten sollte:

Teamtraining

Trainiere sie Entwickler, Designer, und Content-Manager damit sie die Grundprinzipien der Barrierefreiheit kennen.

Regelmäßige Inspektionen und kontinuierliche Verbesserung

Er führte regelmäßige Kontrollen durch und kümmerte sich um die kontinuierliche Verbesserung die Nutzererfahrung aller Besucher Ihrer Website.


Abschluss

Die Einhaltung des europäischen Accessibility Act ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch soziale Verantwortung. Barrierefreiheit im digitalen Zeitalter betrifft uns alle und beeinflusst die Erfahrungen eines großen Teils der Bevölkerung. Viele unserer Kunden haben den Prozess der Einhaltung des europäischen Accessibility Act bereits erfolgreich abgeschlossen.
Wenn Sie Unterstützung bei der Überprüfung oder Umsetzung der notwendigen Maßnahmen benötigen, helfen wir Ihnen gerne. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. mit uns!

Beginnen Sie unverzüglich mit der Überprüfung und ergreifen Sie die notwendigen Maßnahmen, damit Ihr Unternehmen fertig bis Ende Juni 2025.

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